Vorgang Rechnungshof

Wenn sich im Amt der Prüfer ankündigt

Vorgangs-Nr.
2026/REC/0008
Zuständig
Rechnungshof
Eingang
Status
Genehmigt
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Teil 1 Der Sachverhalt (Satire)

Frau Dr. Paragraf hat ein Problem, und diesmal ist kein Geld übrig: Morgen kommt der Rechnungshof. Jan-Hendrik von Effizienz hat sofort einen Plan: einfach einen Tag lang so tun, als würde man arbeiten. Er fliegt raus.

Am nächsten Morgen ist Herr Stempelmann wie ausgewechselt. Herr Müller ist sein Lieblingsbürger, alles geht sofort, ohne Wartenummer. Kundenorientierung, gestern auf YouTube gelernt. Der neue Ausweis ist in Sekunden fertig. Nur das Foto zeigt Müllers Hund. Falsche Akte, aber die beiden sehen sich ja auch sehr ähnlich.

Sieben Bürger in einer Stunde, neuer Rekord! Frau Dr. Paragraf ist entsetzt: Der Prüfer könnte denken, das Amt hat zu viel Personal. Also sofort wieder langsamer. Und Kaffee trinken, wie immer.

Im Archiv findet Kevin einen unbearbeiteten Antrag von 1989 (Abriss der Mauer, hat sich von alleine erledigt). Den Prüfer hat derweil noch niemand gesehen.

„Seit 2003 undercover. Mit Wartenummer 7.“

Wer der Prüfer ist und was passiert, als endlich die Nummer 7 aufgerufen wird, verrät das Video.

Teil 2 Faktencheck

Und jetzt mal im Ernst

Die echten Infos zu: Wenn sich im Amt der Prüfer ankündigt

Unterlagen zum Abhaken

Kosten

Einen Hinweis an einen Rechnungshof zu schicken kostet nichts. Eine Wartenummer brauchst du dafür auch nicht.

Dauer & Fristen

Rechnungshöfe sind unabhängig. Sie veröffentlichen ihre Ergebnisse regelmäßig in Berichten, beim Bund zum Beispiel in den jährlichen „Bemerkungen“. Wie schnell auf einen Hinweis eine Prüfung folgt, entscheidet der Rechnungshof selbst. Eine persönliche Antwort auf deinen Hinweis bekommst du nicht immer.

Zur zuständigen Stelle (öffnet in neuem Tab) führt zu bundesrechnungshof.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln, Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Maßgeblich ist immer die zuständige Stelle.