Vorgang Feuerwehr

Wenn im Amt der Feueralarm losgeht

Vorgangs-Nr.
2026/FEU/0007
Zuständig
Feuerwehr
Eingang
Status
Genehmigt
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Teil 1 Der Sachverhalt (Satire)

Feueralarm im Amt. Herr Müller will raus, aber Herr Stempelmann ist mitten in einem Vorgang. Den Arbeitsplatz verlassen geht nur mit Formular F 1, Antrag auf Flucht, dreifach: eins verbrennt, eins kommt in die Akte, eins kriegt die Versicherung.

Günther vom Hausdienst sagt, es sei nur eine Übung. Dann qualmt das Faxgerät, zum ersten Mal seit 1994 macht es etwas schnell. Der Feuerlöscher ist seit 2011 nicht geprüft. Den Prüfantrag hat Günther 2012 abgegeben. Er liegt in Bearbeitung, direkt neben dem Faxgerät.

Im Flur rettet Frau Kowalski die Schwarzwälder Kirschtorte (systemrelevant). Der Notausgang ist abgeschlossen, sonst rennt da ja jeder raus. Den Schlüssel hat der Brandschutzbeauftragte: Herr Stempelmann.

„Auf der Tür steht: Nur für Bedienstete.“

Wie die Feuerwehr trotzdem drankommt und wer am Ende wirklich löscht, verrät das Video.

Teil 2 Faktencheck

Und jetzt mal im Ernst

Die echten Infos zu: Wenn im Amt der Feueralarm losgeht

Unterlagen zum Abhaken

Kosten

Der Notruf 112 ist kostenlos, von jedem Telefon und Handy, auch ohne Guthaben. Ein Antrag auf Flucht ist nicht nötig.

Dauer & Fristen

Notausgänge müssen sich in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, jederzeit leicht von innen öffnen lassen. Abschließen ist während der Betriebszeit nicht erlaubt, egal wer den Schlüssel hat.

Feuerlöscher an Arbeitsstätten müssen regelmäßig von einer Fachkraft geprüft werden, in der Regel mindestens alle zwei Jahre. Das Prüfdatum steht auf einem Aufkleber am Gerät. 2011 ist also deutlich zu lange her.

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln, Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Maßgeblich ist immer die zuständige Stelle.