Vorgang Bürgeramt

Wenn du auf dem Amt deinen Hund anmelden willst

Vorgangs-Nr.
2026/BUE/0002
Zuständig
Bürgeramt
Eingang
Status
Genehmigt
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Teil 1 Der Sachverhalt (Satire)

Herr Müller möchte nur seinen Hund anmelden. Bello ist aus dem Tierheim, Mischling, Alter unbekannt, und hat leider keine Wartenummer. Herr Stempelmann stuft ihn deshalb als Begleitperson ein. Begleitpersonen warten draußen.

Ohne Rasse lässt sich Bello allerdings nicht einstufen, rechtlich ist er dann ein Gegenstand mit Fell. Man einigt sich auf „Hund, Sorte unbekannt“, wie bei der Leberwurst. Fehlt noch das Geburtsdatum. Unbekannt? Dann gilt der Stichtag: 1. Januar 1900. Damit ist Bello über hundert Jahre alt und hat noch nie Hundesteuer gezahlt. Nachzahlung: 47.000 Euro. Ratenzahlung ist möglich, gegen Vorlage seiner Gehaltsabrechnung.

Für die Hundemarke braucht es dann noch ein biometrisches Foto: Ohren frei, Mund zu, nicht lächeln. Schlappohren werden hochgebunden, Vorschrift. Schwanzwedeln gilt als Bewegung im Bild, und Bellen gilt als Widerspruch. Bearbeitungsgebühr 50 Euro.

„Dann ist er ein nicht angemeldeter Hund. Dann wird er abgemeldet.“

Und dann möchte Bello selbst etwas sagen …

Teil 2 Faktencheck

Und jetzt mal im Ernst

Die echten Infos zu: Wenn du auf dem Amt deinen Hund anmelden willst

Unterlagen zum Abhaken

Kosten

Die Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest. In großen Städten sind für den ersten Hund meist rund 90 bis 160 Euro im Jahr fällig, auf dem Land oft weniger. Für weitere Hunde und für sogenannte Listenhunde wird es deutlich teurer.

Hund aus dem Tierheim? Viele Gemeinden verzichten dann eine Zeit lang (zwischen einem halben Jahr und drei Jahren) ganz oder teilweise auf die Steuer. Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos. Von 47.000 Euro Nachzahlung ist uns nichts bekannt.

Dauer & Fristen

Anmelden musst du den Hund innerhalb der Frist deiner Gemeinde, meist zwei Wochen bis einen Monat nach der Anschaffung oder nach dem Umzug. Steuerbescheid und Hundemarke bekommst du danach per Post oder holst sie ab.

Ziehst du um, meldest du den Hund am alten Wohnort ab und am neuen wieder an. Ein biometrisches Foto braucht Bello übrigens nicht. Hochgebundene Schlappohren auch nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln, Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Maßgeblich ist immer die zuständige Stelle.