Vorgang Bürgeramt

Wenn du auf dem Amt nur kurz deinen Ausweis verlängern willst

Vorgangs-Nr.
2026/BUE/0003
Zuständig
Bürgeramt
Eingang
Status
Genehmigt
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Teil 1 Der Sachverhalt (Satire)

Herr Müller will nur ganz kurz seinen Ausweis verlängern. Er hat Wartenummer 847. Aufgerufen wird gerade die 12. Außer ihm ist zwar niemand da, aber die anderen 834 warten laut Herrn Stempelmann digital. Geschätzte Wartezeit: zwischen drei Stunden und Rente.

Vier Stunden später ist Herr Müller dran und erfährt, was ihm noch fehlt: ein schriftlicher Nachweis, dass er existiert. Den gibt es selbstverständlich nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises. Der läuft allerdings morgen ab. Also bitte übermorgen wiederkommen, dann ist er abgelaufen und man kann reden.

Der Umweg über die Meldebescheinigung scheitert an der Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter ist verstorben und müsste seine Sterbeurkunde persönlich abholen. Bleibt die Beschwerde. Dafür gibt es Formular B 47, Antrag auf Aushändigung eines Beschwerdeformulars. Leider vergriffen. Online nachbestellbar. Per Fax.

„Sehen Sie. Jetzt haben Sie das System verstanden.“

Ob Herr Müller jemals wieder nach Hause darf, zeigt das Video.

Teil 2 Faktencheck

Und jetzt mal im Ernst

Die echten Infos zu: Wenn du auf dem Amt nur kurz deinen Ausweis verlängern willst

Unterlagen zum Abhaken

Kosten

  • 46 Euro ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro unter 24 Jahren
  • Passbild direkt im Bürgeramt: 6 Euro extra
  • Vorläufiger Personalausweis, falls du sofort einen brauchst: 10 Euro

Die Gebühren gelten bundesweit seit Februar 2026.

Dauer & Fristen

Verlängern geht nicht. Du beantragst einfach einen neuen Ausweis. Die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert meist zwei bis vier Wochen, also den Termin rechtzeitig vor Ablauf buchen.

Der neue Ausweis gilt 10 Jahre (unter 24 Jahren: 6 Jahre). Ab 16 musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Wer keinen hat, riskiert ein Bußgeld.

Zur zuständigen Stelle (öffnet in neuem Tab) führt zu personalausweisportal.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln, Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Maßgeblich ist immer die zuständige Stelle.